Bundesweite Ausbildung zum Sicherheits­mitarbeiter mit Sachkundeprüfung § 34a GewO

Qualifizierte Mitarbeiter/innen in der Sicherheitsbranche haben eine große Auswahl an Einsatzmöglichkeiten. Ob im Objektschutz, Werkschutz, in der Bewachung militärischer Liegenschaften oder am Empfang – mit einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe stehen Ihnen alle Türen und Möglichkeiten offen. Die Ausbildung erfolgt in einer unserer zehn Niederlassungen oder über eine Onlineschulung.

Sachkundeprüfung § 34a GewO

Wer muss die Sachkundeprüfung ablegen?

Einen Nachweis der Sachkundeprüfung muss im Bewachungsgewerbe sowohl der Gewerbetreibende sowie das Wachpersonal in folgenden Tätigkeitsbereichen erbringen:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Raum oder in Bereichen mit öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen, Sicherheitspersonal in Einkaufszentren oder Bahnhöfen)
  • Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden
  • Einlasskontrollen im Eingangsbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen
  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zur mündlichen Prüfung ist nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 72 multiple-choice Fragen. Für die Beantwortung haben die Teilnehmer maximal zwei Stunden Zeit.
Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel in der darauffolgenden Woche statt. Die Prüfung wird von einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss abgenommen und dauert pro Prüfling etwa 15 Minuten.

Was wird geprüft?

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Welche Teilnahme­vor­aussetzungen gibt es?

  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Mindestalter 18 Jahre
  • gute Sprachkenntnisse Deutsch in Wort und Schrift
  • Bereitschaft zur Schicht-, Nacht- & Wochenendarbeit
  • Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung durch Eignungs-Gespräch
  • Bestandener Eignungstest

Wie hoch sind die Lehrgangskosten?

Förderung über Jobcenter und Arbeitsagentur möglich!
Diese Ausbildung kann auch in Verbindung mit dem Lehrgang „Sicherheitsmitarbeiter für Schutz, Empfang und Revierdienst mit Waffensachkunde“ absolviert werden.

Das Deutsche Institut für Ausbildung und Sicherheit ist Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Fachbereich Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
Zulassungsnummer: 802214
Die Ausbildung wurde überprüft und außerdem als Zugelassene Weiterbildungsmaßnahme mit der Zulassungsnummer: 1005508 zertifiziert.

Firmenschulungen

Selbstverständlich eignen sich unsere Kurse auch für Sicherheitsfirmen, die ihr Personal aus- und weiterbilden lassen möchten, um den stetig steigenden Anforderungen im Bewachungsgewerbe gerecht zu werden.
Unsere Kurse werden auf die jeweiligen Wünsche und Anforderungen zugeschnitten. Dabei stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung hilfreich zur Seite, um ein für Sie optimales Ergebnis zu erreichen.
Ob Online-Kurse oder Präsenzunterricht, unsere Ausbilder sind bundesweit für Sie im Einsatz.
Darüber hinaus übernehmen wir für Ihre Mitarbeiter die Organisation der Prüfung, indem wir sie bei einer IHK in Ihrer Nähe anmelden. So steht das Lernen im Vordergrund. Den lästigen Papierkram erledigen wir für Sie!

Kursangebote für Firmen:

  • Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
  • Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Brandschutzhelfer
  • Evakuierungshelfer
  • Brandschutzbeauftragte

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